Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma reNEW Service GmbH

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung(1) Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit den Kunden von reNEW Service GmbH, Nürnberg.(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und von reNEW Service auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn, reNEW Service GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.2. Vertragsschluss(1) Mit Eingang des Serviceauftrags bei reNEW Service GmbH wird reNEW Service GmbH mit der Prüfung der Art des Fehlers oder Schadens beauftragt sowie mit der Einschätzung, ob ein Gewährleistungs- oder Garantiefall oder ein Versicherungsfall im Rahmen einer Reparaturkostenversicherung. Liegt ein derartiger Gewährleistungs- oder Garantiefall oder ein vorgenannter Versicherungsfall vor, gilt der Serviceauftrag gleichzeitig als Reparaturauftrag, den reNEW Service GmbH annimmt.(2) Liegt ein derartiger Gewährleistungs- oder Garantiefall oder ein vorgenannter Versicherungsfall nach dem Ergebnis der Einschätzung von reNEW Service GmbH nicht vor, gilt der Serviceauftrag gleichzeitig als Auftrag an reNEW Service GmbH, einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Fehlers oder Schadens zu erstellen, den reNEW Service GmbH annimmt.(3) Hat der Kunde mit dem Serviceauftrag die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist reNEW Service GmbH berechtigt, die Reparatur auszuführen, ohne den Kostenvoranschlag dem Kunden zu übergeben, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlags ergibt, dass der vom Kunden in dem Serviceauftrag genannte Rahmen nicht überschritten wird. Bei darüber hinausgehenden Reparaturkosten wird ein Kostenvoranschlag erstellt.(4) Der Kostenvoranschlag wird dem Kunden ausgehändigt. Sofern der Kunde eine Reparatur des Gerätes beauftragt, ist der Kostenvoranschlag kostenlos. In allen anderen Fällen gilt das aktuelle Preisverzeichnis der reNEW Service GmbH oder der vorher vereinbarte Preis. Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot von reNEW Service GmbH zum Abschluss eines Service- oder Reparaturvertrages dar, welches der Kunde mit dessen Bestätigung innerhalb von 30 Tagen (Eingang bei reNEW Service GmbH) seit Zugang des Kostenvoranschlages beim Kunden annehmen kann.(5) Sollte reNEW Service GmbH einen Auftrag nicht annehmen, so wird reNEW Service GmbH den Kunden darüber umgehend informieren.3. Kostenvoranschlag (1) Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. reNEW Service GmbH haftet für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.(2) Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so wird reNEW Service GmbH den Kunden davon vor der weiteren Ausführung der Arbeiten unterrichten und ggf. einen neuen Kostenvoranschlag anfertigen.(3) reNEW Service GmbH weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können. 4. Leistungsumfang(1) reNEW Service GmbH erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages Prüfungs-, Service- oder Reparaturleistungen, insbesondere die Reparatur und Wartung von Hardware und Telekommunikationsgeräten.(2) Aufgrund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist reNEW Service GmbH zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet.(3) Für vom Kunden freigegebene Reparatur-Aufträge behält sich reNEW Service GmbH im Rahmen des Zumutbaren die technische Änderung der zuvor veranschlagten Arbeiten durch, wenn dem Kunden hierdurch ein gleichwertiger oder höherer Ersatz gewährt wird. reNEW Service GmbH ist nicht dazu verpflichtet, den Kunden hierüber zu informieren. reNEW Service GmbH ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, vorher aufgespielte Software bei Ihrer Entscheidung der Arbeiten mit zu berücksichtigen.(4) reNEW Service GmbH behält sich das Recht vor, anstatt einer Reparatur einen Austausch vorzunehmen. Hierbei ist reNEW Service GmbH verpflichtet, keinen minderwertigen Ersatz bzw. Austausch vorzunehmen. Der Ersatz oder Austausch muss mindestens gleichwertig sein oder höher.(5) Hatte oder hat das  Gerät einen Sim- oder Netlock (Einschränkungen oder Freischaltung des Gerätes für bestimmte Mobilfunkkarten oder Mobilfunknetze), so ist reNEW Service GmbH bei Einlieferung unbedingt darauf hinzuweisen. Fehlt dieser Hinweis, so ist der Kunde verpflichtet den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu zahlen und kann keine kostenfreie Nachbesserung aus seinem Versäumnis herleiten.(6) Im Falle eines defekten Bauteils, wird dieses im Reparaturprozess ausgetauscht. Das defekte Bauteil geht in diesem Fall in das Eigentum von reNEW über. reNEW ist nicht verpflichtet, Ihnen das alte Bauteil zu überlassen. In diesem Fall erfolgt keine Überspielung der Daten auf das neue Bauteil.5. Datensicherung (1) reNEW Service GmbH weist darauf hin, dass bei einer Reparatur oder Serviceleistung Daten (z.B. Telefonnummer, Adressdaten, Logos, Programme, Einstellungen, usw.) verloren gehen können. Insbesondere kann das eingelieferte Gerät durch die Arbeiten von reNEW Service GmbH in seinen Erstauslieferungszustand des Herstellers zurückgesetzt werden. Hieraus (Zurücksetzung in Erstauslieferungszustand des Herstellers) entstehende Einschränkungen hat reNEW Service GmbH nicht zu vertreten.(2) Die Sicherung der in einem Gerät gespeicherten Daten und Programme obliegt allein dem Kunden vor Übergabe des Gerätes an reNEW Service GmbH. Eine Datensicherung wird durch reNEW Service GmbH nur auf ausdrücklichen gesonderten Auftrag durchgeführt. Wünscht der Kunde die Datensicherung durch reNEW Service GmbH, hat er dies auf dem Serviceauftrag zu vermerken Für den Auftrag zur Datensicherung gilt das aktuelle Preisverzeichnis von reNEW Service GmbH.(3) Für ein Fehlschlagen oder Mängel der Datensicherung oder für Datenverluste haftet reNEW Service GmbH nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von reNEW Service GmbH begrenzt auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf dem Gerät des Kunden wiederherzustellen.(4) reNEW Service GmbH ist nicht verpflichtet den Kunden über Erfolg bzw. Misserfolg der Datensicherung zu unterrichten.6. Vergütung, Fälligkeit (1) Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Reparatur bzw. Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Maßgeblich für die Berechnung ist die bei Erstellung des Kostenvoranschlags gültige Preisliste, dies gilt auch für eine im Auftrag des Kunden durchgeführte Datensicherung. Für Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Ersatzteilpreise. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.(2) Die Vergütung wird mit Abnahme des Werkes fällig. Holt der Kunde das reparierte Gerät nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem genannten Fertigstellungstermin ab, wird die vereinbarte Vergütung fällig eine Woche nach Eingang der Fertigstellungsmitteilung von reNEW Service GmbH beim Kunden.7. Erfüllungsort, Versand (1) Der Versand  erfolgt frei Haus sofern die Versandgebühr per Vorkasse bezahlt wurde, in der Regel ab Sitz von reNEW Service GmbH. Es werden für alle durchgeführten Rücksendungen zum Kunden je nach Absprache Versandkosten erhoben, unabhängig davon ob es sich um eine kostenpflichtige oder Garantie Reparatur handelte. Dieses gilt auch für den Versand von unreparierten Geräten. Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen. Die Wahl der Versandart bleibt reNEW Service GmbH nach sachgerechtem Ermessen überlassen.(2) Erfüllungsort für alle Service- und Reparaturleistungen ist der Sitz von reNEW Service GmbH. Die Versendung durch den Kunden an reNEW Service GmbH und die Versendung von reNEW Service GmbH an den Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.8. Pfandrecht von reNEW Service GmbH, Paketzustellung und unterlassene Abholung (1) reNEW Service GmbH steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen reNEW Service GmbH und dem Kunden ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von reNEW Service GmbH gelangt sind.(2) Holt der Kunde das Gerät innerhalb von 10 Tagen nach dem zugesagten Fertigstellungstermin nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird reNEW Service GmbH den Kunden schriftlich oder per Mail auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats abzuholen oder nach Wahl des Kunden kostenpflichtig an ihn per Nachnahme übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht fristgerecht ab oder führt der Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so ist reNEW Service GmbH zu einer Verwertung  berechtigt. reNEW Service GmbH ist dabei auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.(3) Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Absatz 2 von reNEW Service GmbH zu machende Mitteilung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann und der Kunde reNEW Service GmbH entgegen § 13 (3) über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.(4) Gibt es über die Gründe einer Nicht-Zustellbarkeit Streitigkeiten zwischen dem Zusteller und dem Kunden, so hat der Kunde reNEW Service GmbH gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass das Paket doch zustellbar war. Der Kunde hat reNEW Service GmbH gegenüber das Recht, den Nachweis einer ordnungsgemäßen Versendung bezüglich der Versandanschrift anzufordern.9. Gewährleistung (1) Soweit reNEW Service GmbH im Rahmen der geschlossenen Vertragsverhältnisse Werkleistung erbringt, leistet reNEW Service GmbH Gewährleistung auf die erbrachte Werkleistung innerhalb einer Frist von 24 Monaten. Die Frist beginnt ab Abnahme des Werkes.(2) Weist eine Reparaturleistung von reNEW Service GmbH einen Mangel auf, so kann der Kunde Nacherfüllung binnen  einer Frist von 5 Werktagen verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von reNEW Service GmbH durch Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes.(3) Hat der Kunde die Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung oder ein gemeldeter Mangel nicht vor, ist reNEW Service GmbH berechtigt, für ihre durch die Mängelbeseitigung oder versuchte Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden Ersatz zu verlangen.(4) Die Gewährleistung von reNEW Service GmbH erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch Nichteinhaltung der für die Nutzung des Leistungsgegenstandes üblichen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand ohne Zustimmung von reNEW Service GmbH selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert wird.(5) Der Kunde hat das Recht, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und nach Verweigerung oder Fehlschlagen der Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist gegenüber Unternehmer-Kunden ausgeschlossen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt frühestens nach zwei erfolglosen Mangelbeseitigungsversuchen vor. Im Übrigen gilt die nachfolgende Haftungsbestimmung gemäß § 10.(6) Der Kunde trägt das Transportrisiko. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden zu prüfen und reNEW Service GmbH darüber zu informieren. Dies gilt auch für versicherte Pakete, da der Versicherungsschutz sonst nicht greift. Bei falsch zugestellten Sendungen setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.10. Haftungsbeschränkung(1) reNEW Service GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet reNEW Service GmbH bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.Im Übrigen gilt für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit folgende beschränkte Haftung: reNEW Service GmbH haftet nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.(3) Die Haftungsbegrenzung für alle Fälle des Verlustes von Daten oder Einstellungen des Reparaturgerätes gemäß § 5 dieser AGB bleibt unberührt.11. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht (1) reNEW Service GmbH ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von reNEW Service GmbH an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.(3) Gegen Ansprüche von reNEW Service GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.(4) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegensprüche zu. Im Übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüche gegen reNEW Service GmbH nur ausüben, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.12. Datenverarbeitung (1) Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden von reNEW Service GmbH ausschließlich nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt.(2) reNEW Service GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung aller Bestimmungen seiner Datenschutzerklärung, die dem Kunden auf Anforderung ausgehändigt wird oder eingesehen werden kann bei hello@renew-electronics.de oder schriftlich angefordert werden kann bei: reNEW Service GmbH, In der Schmalau 6-8, 90427 Nürnberg.13. Schlussbestimmungen (1) Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner die unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerungen bei der Leistungserbringung durch reNEW Service GmbH, wenn diese aus fehlenden Zuarbeiten ihrer Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen resultieren.(2) reNEW Service GmbH darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen bedienen. Dazu zählen auch die Durchführung von Reparaturleistungen und der damit verbundene Transport. Die vertraglichen Pflichten von reNEW Service GmbH bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten.(3) Der Kunde ist verpflichtet, reNEW Service GmbH sämtliche seine Person betreffenden und für den Auftrag relevanten Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen reNEW Service GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for internationel Sale of Goods vom 11.04.1980).(5) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten aus diesem Vertrag, ist der Geschäftssitz von reNEW Service GmbH vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kaufmann bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. ein solcher nicht bekannt ist. Diese Vereinbarung gilt nur für Kaufleute.(6) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.